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15. Dezember 2021

Rücksicht an Silvester

Ein Knall nach dem anderem, Zischen und helle, flackernde Lichter - Feuerwerk an Silvester bedeutet puren Stress für unsere Haustiere, aber auch für Rehe, Vögel, Füchse und Co. Obwohl auf Grund der andauernden Corona-Pandemie an Silvester dieses Jahr verschärfte Regeln gelten, sind Tiere und ihre Besitzerinnen und Besitzer vor dem lautstarken Spektakel zum Jahreswechsel nicht ganz geschützt. So gilt zwar bundesweit an vielen öffentlichen Plätzen ein Versammlungs- und Böllerverbot und auch der Verkauf der Pyrotechnik ist untersagt, jedoch wird dies vermutlich zahlreiche Privatpersonen nicht daran hindern, Feuerwerkskörper und Böller aus den vergangenen Jahren auf den Straßen oder in den Gärten abzufeuern.

Während sich Haustierbesitzerinnen und -besitzer am Silvesterabend auf die Angst und den Stress ihrer Lieblinge einstellen und entsprechend reagieren können, sind sie gegen verfrühtes Feuerwerk in den Tagen vor dem Jahreswechsel machtlos. So kommt es dieser Tage wahrscheinlich nicht selten dazu, dass die Tiere der damit verbundenen Panik womöglich allein ausgesetzt sind. Nicht nur für Hunde und Katzen, vor allem auch für Pferde und andere Weidetiere stellt dies eine große Gefahr dar. Sie können durch den Krach aufgeschreckt werden, verängstigt umherlaufen und sich verletzten, beispielsweise bei dem Versuch zu Türmen. Jedes Jahr erhält der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) nach Weihnachten zahlreiche Meldungen zu entlaufenen Hunden oder Pferden, die in Panik Weidezäune umgerissen haben, weil in der Nachbarschaft bereits mehrere Tage vor Silvester Böller und Raketen gezündet werden.

„Personen, die Böller werfen, machen sich über die Folgen für unsere Wild- und Haustiere oft keine Gedanken“, sagt Julia Vasbender, Biologin beim ETN. Schlimmstenfalls kann sich ein Pferd bei seiner panischen Flucht so stark verletzen, dass es sogar eingeschläfert werden muss. Es kann außerdem Verkehrsunfälle verursachen und Menschen gefährden – all diese Szenarien werden von Personen, die schon vor Silvester Feuerwerk zünden, nicht bedacht oder teils sogar billigend in Kauf genommen.

Grundsätzlich ist das Zünden von Feuerwerk auch außerhalb von Corona-Zeiten vor dem 31. Dezember verboten, es sei denn man hat zuvor eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Wer keine Genehmigung hat und sich mit Raketen und Böllern vor der Silvesternacht trotzdem nicht zurückhalten kann, dem drohen Anzeigen. Der ETN rät Tierhaltern, zuerst das Gespräch mit den Nachbarn und Nachbarinnen zu suchen und auf mögliche Gefahren hinzuwiesen. Bei Uneinsichtigkeit und vorsätzlicher Gefährdung von Mensch und Tier, ist eine Anzeige in Betracht zu ziehen. Wir appellieren an Rücksichtnahme, Einsichtigkeit und Vernunft der Menschen und wünschen allen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Foto: Shutterstock.com

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