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Stop killing! - "Vernünftiger Grund" ins Jagdgesetz

Die Jagd ist seit vielen Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Immer wieder wird das Pro und Kontra abgewogen und Nachteile wie Vorteile werden in Frage gestellt.

Der ETN hat sich nun gemeinsam mit weiteren Organisationen wie dem Deutschen Tierschutzbund und Tasso e.V. der Wildtierschutzkampagne des Wildtierschutz Deutschland e.V. angeschlossen.

Unsere Forderungen:

- eine klare Regelung in Bezug auf die Gründe zur Bejagung!
- eine deutliche Verkürzung der Liste der jagdbaren Tierarten!
- ein Verbot tierquälerischer Jagdmethoden!
- das Töten von Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes unterbinden!

Immer wieder Schwerpunkt der Debatte: der Grund zur Jagd. Denn Gründe für die Jagd gibt es reichlich – doch vernünftig sind sie meist nicht. Das wesentliche Prinzip des Tierschutzrechts ist es jedoch, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dies untermauert auch das Tierschutzgesetz. Dort heißt es in §1: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Die Bedingungen zur Bejagung bestimmter Tierarten regelt eigentlich das Bundesjagdgesetz. Leider umfasst die dort hinterlegte Liste jedoch weit über 100 Tierarten, welche als "jagdbar" gelten. Das sind zu viele! Noch dazu fehlt eine Klarheit in Bezug auf den Grund zur Jagd. Denn die Jagd an sich rechtfertigt das Töten eines Tieres nicht! Den "vernünftigen Grund", welchen das Tierschutzgesetz vorschreibt, sucht man im Bundesjagdgesetz jedoch vergeblich. Dies öffnet Tore für unzählige Jagten ohne triftigen Grund und den unnötigen Tod zahlreicher Tiere.

Nicht nur Füchse, welche ohne reguläre Schutzzeit bejagt werden, fallen dieser nicht vorhandenen Regelung zum Opfer. Auch über 2 Millionen Vögel pro Jahr sterben ohne Sinn. Ebenso ist die Tötung von Haustieren leider keine Seltenheit.

Durch die Aktion wollen wir nun eine entsprechende Regelung in das Bundesjagdgesetz einführen und somit die dringend erforderliche Klarheit schaffen. Diese Forderung richtet sich nicht nur an die amtierende Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, sondern auch an die zuständigen Ministerien der Bundesländer. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.stopkilling.info

Wie wollen wir die entsprechende Regelung einführen lassen?

Um diesen Forderungen Ausdruck zu verleihen haben wir außerdem eine Petition gestartet. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift! Erzählen Sie Freuden und Verwandten von unserer Kampagne! Jede Stimme zählt.

 

Darüber hinaus haben wir im Zeitraum von 27. April bis zum 18. Mai 2021 an insgesamt 107 Standorten in Berlin, Bonn und Hannover Großflächenplakate präsentieren können. So konnten Millionen Passanten ebenfalls auf die Aktion und wichtige Thematik aufmerksam gemacht werden. Die erwähnte Petition hat bis dato etwa 46.000 Unterzeichner*innen gewinnen können. 

Europäischer Tier- und Naturschutz e. V.
Todtenmann 8 · 53804 Much
Tel +49 (0)2245 6190-0
Fax +49 (0)2245 6190-11
info@etn-ev.de

 

Spenden Sie für unsere Projekte:

Europäischer Tier-und Naturschutz e.V.

Kreissparkasse Köln
IBAN: DE22 3705 0299 0007 0070 06
BIC: COKSDE33XXX

Magazin RespekTIERE

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