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Bundesrat kippt doch Verlängerung der Kleingruppenhaltung
„Einen guten Tag für den Tierschutz in Deutschland“ bezeichnete der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck die Entscheidung des Bundesrats, den Antrag von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner die Genehmigung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen bis 2035 zu verlängern, abzulehnen. Beck war es, der die massiven Proteste der Tierschutzorganisationen, wie auch dem ETN aufnahm und die Länder Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern aus der Koalition der Befürworter überzeugen konnte, gegen die Verlängerung der Kleingruppenhaltung zu votieren. Auch wenn die Käfige mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu ausgestattet sind, sollten die Tiere noch 25 Jahre lang mit weniger Fläche als einem DIN-A4-Blatt auskommen.
Bereits im Jahr 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Hennenhaltungsverordnung aus 12/1987 für nichtig, weil die dortige Flächenvorgabe den Anforderungen des Tierschutzgesetzes wiersprach. Aufgrund einer kurz nach diesem Urteil erlassenen EG-Richtlinie wurde im Februar 2002 die konventionelle Käfighaltung abgeschafft und ab 2010 grundsätzlich verboten. Auch die Kleingruppenhaltung wurde nicht mehr zugelassen. Als Haltungsformen waren nur noch die Boden- und die Volièrenhaltung vorgesehen.
9 Jahre hatten die Geflügelhalter also Zeit, sich auf eine tierschutzgerechte Haltungsform umzustellen. Wie lächerlich ist da die Aussage des „tierschutzpolitischen“ Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, der die Bundesratsentscheidung als „ein niederschmetterndes Ergebnis für die Geflügelhalter“ bezeichnete. Nachdem es die Hotelbesitzer nicht geschafft haben, die FDP zu stützen, wird es der Geflügelhalter-Lobby sicher auch nicht gelingen.
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