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Fohlen gerettet - gegen EU-Verordnung verstoßen
„Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“ wusste schon Berthold Brecht, und besser kann man den Umgang unter Tierschützern heute leider nicht beschreiben. Im Augenblick gewinnt man den Eindruck, dass es nicht mehr um den Tierschutz geht, sondern darum, dem anderen, hier insbesondere dem ETN, zu schaden. Bestes Beispiel aus der jüngsten Zeit sind die Vorgänge um die Fohlenauktion in Maishofen in Österreich. Ziel aller Tierschutzorganisationen dort, auch des ETN, war es, Fohlen vor dem Schlachter zu retten. Viel zu viele Haflinger und Noriker werden jedes Jahr in der Region um Maishofen produziert, um an Pferdeliebhaber abgegeben werden zu können. Der Pferdemarkt ist gesättigt, insbesondere, da der Landeszuchtverband Salzburg immer noch an schweren Pferden festhält, wie sie früher bei der Rückarbeit im Wald und zum Tragen von Lasten in der Bergwelt sinnvoll waren. Heute wäre, wenn überhaupt, auf dem Pferdemarkt ein rittiger Typus gefragt, leichter und wendiger. So wundert es nicht, dass diese Pferde im schweren Kaltblutschlag nicht genügend Abnehmer finden und in die, meist noch von der EU-geförderten, Schlachthöfe Italiens und Frankreichs wandern. Der ETN hat neun Pferde vor diesem Schicksal bewahrt. In einem für Turnierpferde ausgelegten LKW und einem Pferdehänger, im Zwei-Stunden-Rhythmus gefüttert und getränkt erreichten die Pferde in bester Verfassung Hof Huppenhardt. Dass der Transport ohne eine Anmeldung bei Traces erfolgte, hat den Tieren nicht geschadet. Aber dem ETN. Denn einer lachte sich ins kleine Fäustchen, einer der nicht nur selbst Verstöße gegen Verordnungen in Kauf nimmt, sondern nach eigenen Erzählungen auch nicht davor zurückschreckt, Menschenleben zu gefährden, also Straftaten zu begehen, um Tierleben zu retten. Einer, der auch einmal Pferde im Namen des ETN rettete und den Transport auch nicht bei Traces anmeldete; einer, der dem Tierschutz jetzt ein Wolf ist, wenn auch ein bemitleidenswerter.
Neun Pferde freuen sich ihres Lebens und wir uns mit ihnen, aus vollem Herzen.
Sehen Sie dazu ein Video:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2011/11/03/lokalzeit-bonn-fohlen.xml
P.S. Ganz nebenbei fragt sich der Rechtskundige, ob diese Verordnung für einen nicht gewerblich, weil gemeinnützig Handelnden überhaupt zutrifft. Aber dann müsste man ja nachdenken bevor man zutritt.
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