13.01.2012

Euthanasiegesetz vor rumänischem Verfassungsgericht gescheitert

Am 11.01.2012 hat das rumänische Verfassungsgericht eine Gesetzesänderung abgelehnt, die die Tötung herrenloser Straßenhunde erlauben sollte. Artikel 6 des Gesetzentwurfs vom 22.11.2011 legte fest, dass Hunde nach nur drei Tagen Aufenthalt im Tierheim getötet werden durften, wenn sich kein Abnehmer für sie fand. Ein weiterer Artikel regelte die Umstände, unter denen ein Tier adoptiert werden konnte. Dazu musste der Interessent vor der Vermittlung nachweisen, dass er genügend Platz und Geld für den Hund zur Verfügung hat, und er musste zudem die Erlaubnis der Nachbarn einholen. Mit diesem Artikel wurde die Vermittlung nahezu unmöglich gemacht. Das Gesetz wird nun zur Neuregelung an den Senat zurückgegeben, und Tötungen von Straßenhunden bleiben nach dem geltenden Tierschutzgesetz weiterhin illegal.
Trotzdem gibt es noch keinen Grund zum Aufatmen. Zwar hat Rumänien eines der modernsten Tierschutzgesetze, das die Tötung von Straßentieren verbietet. Die Einhaltung wird allerdings nicht kontrolliert. Nach Beobachtungen des ETN geht das Töten der Straßenhunde unverändert weiter.
Dieses Vorgehen reiht sich nahtlos in die Entwicklung der letzten Jahre und Monate ein; hier ein kleiner Überblick:
Seit dem Jahr 2004 werden in Rumänien systematisch Straßenhunde vergiftet oder erschlagen. Mittlerweile dürften es ca. 10 Millionen Tiere sein, die auf bestialische Weise ermordet wurden, und zwar ohne dass dies an der Population der Straßenhunde irgendetwas geändert hätte. Allein in Bukarest gibt es Hunderttausende Streuner, trotz Tötungsaktionen seitens der Regierung. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass nur flächendeckende Kastrationsaktionen geeignet sind, die Zahl der Straßentiere effizient zu dezimieren. Ein Beweis dafür findet sich in der nordrumänischen Stadt Oradea, in der seit über acht Jahren konsequent kastriert wird und heute kaum noch Straßentiere zu finden sind. Trotzdem folgen rumänische Behörden diesem Modell nicht, da die Tötung von Streunern weiterhin ein lukratives Geschäft für Ämter und Privatleute ist. 
Neben dem ETN haben Tierschützer aus allen Ländern auf die grausame Vorgehensweise reagiert und bei der Regierung protestiert. Über 100.000 Unterschriften wurden in einer Petition gegen das Morden in Rumänien gesammelt und im letzten Jahr dem Staatspräsidenten Traian Besecu sowie der EU übergeben. Leider beharrt die EU weiter auf der Aussage, dass das Problem der Straßenhunde Ländersache sei. In rumänischen Live-Sendungen und Pressekonferenzen informierte die ETN-Botschafterin Prinzessin Maja von Hohenzollern die Öffentlichkeit über das Vorgehen der rumänischen Hundefänger und erhöhte den Druck auf Politiker. Auch zahlreiche Schauspieler und Künstler konnten für den Protest gewonnen werden.
Im vergangenen Jahr war dann endlich ein Teilerfolg zu verzeichnen. Die Tötungsstation Stupini in Brasov wurde geschlossen. Alle Hunde der Station konnten in Sicherheit gebracht und teils vermittelt werden. Dieser Erfolg ist auch der Tierrechtlerin Carmen Arsene zu verdanken, die schon lange mit dem ETN zusammenarbeitet.
Aber trotz unseres unermüdlichen Einsatzes geht das Töten von Straßentieren weiter. Die neue Entwicklung gibt Hoffnung, aber keinen Anlass, die Situation in Rumänien als sicher einzustufen. Deshalb muss der Druck aufrechterhalten und die Öffentlichkeit weiterhin über die Missstände informiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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